Ziel der SPD Morsbach ist und war es immer eine Sekundarbeschulung vor Ort zu ermöglichen

Ziel der SPD Morsbach ist und war es immer eine Sekundarbeschulung vor Ort zu ermöglichen

Aus den vielen Gesprächen und Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir:

Eltern suchen sich ihre Schulen gezielter aus. Sie wollen Sicherheit und Qualität im Schulangebot. 

Die Rückgänge der Schülerzahlen gerade im Bereich der Sekundarstufe I gaben Anlass zur Sorge, was eine Schulentwicklungsplanung erforderlich machte.

Schon zu Beginn der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung mit der Stadt Waldbröl war es uns wichtig, den vom Schulgesetz geforderten Verpflichtungen nach zu kommen: in Zusammenarbeit und Rücksichtnahme ein ausgewogenes vielfältiges Schulangebot in der Region zu sichern.

Gemeinsame Schulentwicklungsplanung bedeutet eine gemeinsame Datengrundlage zu schaffen, sich über Planungsgrundsätze, Verfahrensgrundsätze und Planungsziele zu verständigen. 

Hier bricht Waldbröl durch ihr Verhalten aus und verletzt damit die Rechte des Schulträgers Morsbach

Für Morsbach wäre eine Zusammenarbeit mit der Gesamtschule Waldbröl und die Umsetzung des gemäß der Schulentwicklungsplanung favorisierten Szenario 1 ein wünschenswertes Verhandlungsziel gewesen. Alle Fraktionen in Morsbach hätten sich Verhandlungen hierüber gewünscht. Es wäre sinnvoll gewesen, hätten sich beide Kommunen ernsthaft mit diesem Thema befassen können.

Die Politik in Waldbröl hat, demokratisch entschieden, solche Verhandlungen nicht führen zu wollen. Als Begründung werden angegeben:

  • Organisatorischer Mehraufwand
  • Verlust der schulischen Qualität in Waldbröl

Als Souverän hat Waldbröl diese Entscheidung getroffen und dies wird mit einem Kopfschütteln akzeptiert werden müssen.

Was nicht akzeptiert werden kann, ist, dass Waldbröl nun aber scheinbar auch aus einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung aussteigen will.

Wenn nach dem Motto „ Waldbröl first“ Schließungen oder Erweiterungen auf den Sitzungsplan der Stadt geschrieben werden, wenn Tagesordnungen zu Sitzungen des Schulausschusses mit allen Unterlagen nicht öffentlich einsehbar sind, die Politik schweigt und es zu einer zeitlichen Verschiebung der Entscheidungen in den Dezember kommt, dann kann man nur misstrauisch werden.

Und noch viel mehr. Wir werden in unseren Rechten einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung betrogen, wenn die Ziele der Waldbröler Politik nicht klar und deutlich benannt werden. 

Die Eltern haben Recht zu erfahren, wie sich die Schulen im Südkreis zukünftig aufstellen wollen. 

Die an den Schulen arbeitenden Menschen haben das Recht zu erfahren wie ihre Arbeitsstelle sich zukünftig gestalten soll. Es darf keine Unsicherheit entstehen!

Die Vorgehensweise der Stadt Waldbröl zwingt zu einem Moderationsverfahren. Die Moderation stellt eine unmittelbare vorlaufende Rechtsvorschrift da. Die obere Schulaufsicht muss vermitteln.

Das Ergebnis des Moderationsverfahrens kann durchaus sein, dass kein Konsens erzielt wird. 

Ziel ist und kann nicht sein, dass ein Schulträger zu etwas, was er nicht will gezwungen wird!

Sofern aber eine genehmigungsbedürftige schulorganisatorische Maßnahme nach § 81 Abs. 3 SchulG NRW geplant ist, z.B. die Erweiterung der Zügigkeit, hat die obere Schulaufsichtsbehörde über die Beachtlichkeit von Einwänden von Nachbarkommunen zu entscheiden; ggfls. kann dann geklagt werden, aber nur, wenn vorher eine Moderation stattgefunden hat.

Um hier kein Versäumnis zu begehen, muss bereits jetzt ein Moderationsverfahren beantragt werden.